Fragen und Antworten zur Pädagogischen Cloud Infrastruktur

Die Pädagogische Cloud Infrastruktur (PCI) bietet den Ländern eine gemeinsame Grundlage für den Betrieb digitaler Anwendungen im Bildungsbereich.

Auf dieser Seite sind zentrale Fragen zu Aufbau, Betrieb, Nutzung und organisatorischem Rahmen der PCI zusammengefasst. Sie richtet sich an fachliche und technische Ansprechpartner in den beteiligten Ländern.

Plattform und Betrieb

Die PCI stellt jedem beteiligten Bundesland eine eigene, logisch getrennte Umgebung zur Verfügung, in der landeseigene Anwendungen betrieben werden können. Diese Mandantentrennung sorgt für klare Zuständigkeiten und eine saubere Abgrenzung von Daten und Betriebsumgebungen.

Zusätzlich werden zentrale Plattformdienste bereitgestellt, die für alle Länder nutzbar sind und gemeinsame Funktionen unterstützen.

Die PCI stellt zentrale Infrastruktur- und Plattformservices bereit, die für den Betrieb von Anwendungen genutzt werden können. Dazu zählen unter anderem Rechenressourcen, Speicher, Netzwerk sowie Plattformdienste.

Eine Übersicht der aktuell verfügbaren Services findet sich auf der Seite PCI-Services.

Die PCI-Betriebsrichtlinien definieren die verbindlichen Mindestanforderungen für den Betrieb von Fachanwendungen auf der Pädagogischen Cloud-Infrastruktur (PCI).

Sie konkretisieren die in den PCI-Rahmenbedingungen festgelegten Pflichten und sind Bestandteil der Service-Dokumentation sowie des jeweiligen Nutzungsvertrags.

Die Einhaltung der Betriebsrichtlinien ist verpflichtend und stellt die Sicherheit, Stabilität und Konformität der Gesamtplattform sicher.

Die Richtlinien werden im Rahmen des Migrationsprozesses über das PCI-Kontaktcenter bereitgestellt.

Migration und Nutzung

Die Migration erfolgt in einem abgestimmten Prozess zwischen den beteiligten Akteuren der Länder und dem PCI-Team. Ziel ist es, die technische und fachliche Eignung der Anwendung zu prüfen und die Migration strukturiert vorzubereiten.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise über Test- und Produktivumgebungen. Nach erfolgreicher Migration liegt der Betrieb der Anwendung in der Verantwortung der Anwendungsbetreiber.

Weitere Details sind auf der Seite Migrationssuite beschrieben.

Der Cloud Readiness Check ermöglicht eine solide Einschätzung zu den Voraussetzungen für den Aufbau der Anwendung in der PCI.

Grundlage bildet eine standardisierte Checkliste, mit der die fachlichen und technischen Anforderungen der Anwendung überprüft werden. Ziel ist es, die Eignung der Anwendung für den Betrieb in der PCI systematisch zu bewerten.

Ergänzend dazu führen die PCI-Experten gemeinsam mit den Anwendungsbetreibern einen PCI-Readiness-Check durch. Dabei wird geprüft, ob die Anwendung mit den Richtlinien und technischen Möglichkeiten der PCI vereinbar ist.

Die Cloud Readiness-Checkliste wird im Rahmen des Migrationsprozesses über das PCI-Kontaktcenter bereitgestellt.

Die Nutzung von PCI-Services erfolgt im Rahmen eines Migrationsvorhabens. Auf Basis der Anforderungen werden die benötigten Services ausgewählt und über das PCI-Kontaktcenter bestellt.

Die Abstimmung im Rahmen eines Vorhabens erfolgt über das PCI-Kontaktcenter. Der Zugang wird im Rahmen eines aktiven Migrationsvorhabens bereitgestellt.

Für neue Vorhaben kann über die Webseite pci.schule oder per Mail über kontakt@pci.schule Kontakt aufgenommen werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die PCI-Rahmenbedingungen bilden die vertragliche Grundlage für die Nutzung der Pädagogischen Cloud-Infrastruktur (PCI).

Sie regeln die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien, insbesondere zwischen Auftraggebern, Auftragnehmern sowie weiteren beteiligten Partnern, und definieren die grundlegenden Rechte und Pflichten für den Betrieb von Anwendungen in der PCI.

Die PCI-Rahmenbedingungen werden im Rahmen des Migrationsprozesses über das PCI-Kontaktcenter zur Verfügung gestellt.

Die PCI-Handreichung zur Inhouse-Fähigkeit erläutert die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Pädagogischen Cloud-Infrastruktur (PCI).
Die Inhouse-Vergabe bezeichnet die Beauftragung einer organisatorisch angebundenen öffentlichen Einheit ohne Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens. Voraussetzung ist, dass die beauftragte Organisation durch die öffentliche Hand kontrolliert und gesteuert wird.

Die Handreichung beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Verbundpartner und öffentliche Schulträger Leistungen der PCI über die govdigital eG im Rahmen einer Inhouse-Vergabe beziehen können, ohne ein separates Vergabeverfahren durchführen zu müssen.

Detaillierte Informationen zur Handreichung werden im Rahmen des Migrationsprozesses über das PCI-Kontaktcenter bereitgestellt.

Organisation und Governance

Die PCI verfolgt das Ziel, eine länderübergreifende, cloudbasierte Betriebsplattform für Anwendungen der digitalen Bildung bereitzustellen. Sie schafft eine gemeinsame technische Grundlage für den Betrieb und die Weiterentwicklung digitaler Anwendungen.

Perspektivisch kann sie auch die Integration und Bereitstellung gemeinsam genutzter Anwendungen und Services unterstützen.

Sechs Bundesländer gestalten die PCI aktuell aktiv und geben die strategische Richtung vor: Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Weitere Länder können sich jederzeit beteiligen.

Die Weiterentwicklung der PCI erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Steuerungskreises sowie unter operativer Koordination durch ein Verbundkoordinierungsbüro, organisiert von PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH. Die Umsetzung übernimmt die govdigital eG als Betreiberin.

Die govdigital eG übernimmt als Betreiberin die Koordination des technischen Aufbaus, die Unterstützung bei der Migration von Anwendungen sowie den Betrieb der Plattform.

Dabei arbeitet sie mit Partnern wie regio IT (technischer Betrieb), AKDB (Service Management und Support) sowie Cloud-Anbietern (aktuell STACKIT) zusammen.

Das Angebot richtet sich an die fachlich und technisch Verantwortlichen für digitale Anwendungen im Bildungsbereich der Länder sowie an deren Anwendungsbetreiber.

Die PCI stellt eine technische Betriebsumgebung und Infrastruktur-Services zur Verfügung, um Anwendungen in die Plattform zu überführen und dort zu betreiben.

Die PCI bündelt Investitionen in eine gemeinsame Plattform und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ländern durch gemeinsame technische Rahmenbedingungen und Standards.

Sie ermöglicht eine strukturierte Integration und Weiterentwicklung von Anwendungen, während Zuständigkeiten und Daten in der Verantwortung der jeweiligen Länder verbleiben.

Die PCI wird von den beteiligten Bundesländern getragen und im Rahmen des DigitalPakt Schule gefördert.

Grundsätzlich können Anwendungen aus dem Kontext Bildung in der PCI betrieben werden. Dazu zählen zum Beispiel Lehr- und Lernanwendungen sowie Anwendungen der Schulorganisation und -verwaltung.

Voraussetzung ist, dass die Anwendungen die technischen und organisatorischen Anforderungen der Plattform erfüllen.